Struktur des Hessischen Rundfunks Der Rundfunkrat
Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan des Hessischen Rundfunks. Seine Mitglieder vertreten "die Allgemeinheit auf dem Gebiete des Rundfunks" und kontrollieren, ob der Sender seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllt.
Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Die Mitglieder des Rundfunkrates setzen sich aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen.
Ihre Aufgabe ist es, "die Allgemeinheit auf dem Gebiete des Rundfunks" zu vertreten. Die Zusammensetzung dieses Gremiums ist in Paragraph 5 im "Gesetz über den Hessischen Rundfunk" geregelt (geändert am 13.10.2016).
Seit Februar 2025 ist Dr. Miriam Dangel Vorsitzende des Rundfunkrats. Sie ist Vertreterin des Hessischen Bauernverbandes und seit Januar 2021 Mitglied im hr-Rundfunkrat.
Die wichtigsten Aufgaben des Rundfunkrats:
- Wahl des Intendanten
- Beratung des Intendanten in grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung
- Überwachung der Einhaltung der Programmgrundsätze (§ 3 hr-Gesetz)
- Genehmigung des Haushalts und des Jahresberichtes
- Wahl von sieben der neun Verwaltungsratsmitglieder
- Entscheidung in Beschwerdesachen