Die beiden Aufsichtsgremien des Hessischen Rundfunks sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat. Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan des hr.
Den Hessischen Rundfunk gibt es seit 1948. Die Landesrundfunkanstalt für das Land Hessen wurde mit der Verabschiedung des "Gesetzes über den Hessischen Rundfunk" gegründet. Im hr-Gesetz sind Auftrag und Organisation des Hessischen Rundfunks geregelt.
Am 29. September 2017 wurde vom Rundfunkrat die Satzung des Hessischen Rundfunks über die betriebliche Ordnung beschlossen. Sie legt den Rahmen fest, wie Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant zusammenarbeiten.
Deutschland hat seit Mitte der 80er-Jahre ein duales Rundfunksystem: Es gibt den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk. Alle Grundlagen des deutschen Rundfunksystems sind in drei Staatsverträgen geregelt.