Rechtliche Grundlagen Aufsicht

Die beiden Aufsichtsgremien des Hessischen Rundfunks sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat.

Hände auf Schreibtisch neben einem Block mit Stift
Bild © freepik
  • Link kopiert!

Rundfunkrat

Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan des hr. Die Mitglieder des Rundfunkrats setzen sich aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen. Unter anderem überwacht das Gremium die Einhaltung der Programmgrundsätze. Die Geschäftsordnung können Sie hier [PDF - 149kb] nachlesen.

Website des hr-Rundfunkrats

Verwaltungsrat

Die wichtigste Aufgabe des Verwaltungsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung, beispielsweise beim Erwerb von Grundstücken und Unternehmensbeteiligungen oder beim Abschluss von Verträgen ab einem bestimmten Finanzvolumen. Die Geschäftsordnung können Sie hier [PDF - 148kb] nachlesen.

Weitere Informationen

Kontakt

Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
Hessischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bertramstraße 8
D-60320 Frankfurt
E-Mail: hr-Rundfunkrat@hr.de

Ende der weiteren Informationen

Rechtsaufsicht über den hr

Der Hessische Rundfunk unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes, die von der Hessischen Staatskanzlei wahrgenommen wird (§ 20 Abs. 1 Satz 1, Gesetz über den Hessischen Rundfunk).

Das Gesetz über den Hessischen Rundfunk zum Download [PDF - 111kb]

Quelle: Hessischer Rundfunk