Rechtliche Grundlagen Aufsicht
Die beiden Aufsichtsgremien des Hessischen Rundfunks sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat.
Rundfunkrat
Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan des hr. Die Mitglieder des Rundfunkrats setzen sich aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen. Unter anderem überwacht das Gremium die Einhaltung der Programmgrundsätze. Die Geschäftsordnung können Sie hier [PDF - 149kb] nachlesen.
Verwaltungsrat
Die wichtigste Aufgabe des Verwaltungsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung, beispielsweise beim Erwerb von Grundstücken und Unternehmensbeteiligungen oder beim Abschluss von Verträgen ab einem bestimmten Finanzvolumen. Die Geschäftsordnung können Sie hier [PDF - 148kb] nachlesen.
Rechtsaufsicht über den hr
Der Hessische Rundfunk unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes, die von der Hessischen Staatskanzlei wahrgenommen wird (§ 20 Abs. 1 Satz 1, Gesetz über den Hessischen Rundfunk).
Das Gesetz über den Hessischen Rundfunk zum Download [PDF - 111kb]