Zwei Menschen mit Fernbedienung vor einem Fernseher.

Mit dem 30.6.2024 lief das sogenannte "Nebenkostenprivileg" aus. Häufig zahlten durch diese Regelung Mieter*innen in einem Mehrparteienhaus in Deutschland für Kabelfernsehen über die Nebenkosten mit. Was bedeutet der Wegfall der "Umlagefähigkeit der Kosten von TV-Kabelanschlüssen” und wer muss ggf. was beachten? Alle Infos finden Sie hier.

Selbst entscheiden, wie man TV empfängt 

Mit der Abschaffung der "Umlagefähigkeit der Kosten von TV-Kabelanschlüssen" (Nebenkostenprivileg, §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung) haben betroffene Mietparteien seit dem 1.7.2024 die Freiheit, selbst über den Empfangsweg für TV-Programme zu entscheiden. D. h. nun kann jede Mieteinheit eines Mehrparteien-Mietshauses frei wählen, wie Fernsehen empfangen wird.

Bisher erlaubte das "Nebenkostenprivileg" Vermietern, die Kosten für Kabelanschlüsse in einem solchen Mietshaus über die Nebenkosten auf alle Mieter umzulegen - unabhängig davon, ob der einzelne den TV-Empfang per Kabel (DVB-C) nutzt(e) oder nicht.

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Änderung beim Kabelfernsehen

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Betroffen sind Haushalte, bei denen der Vermieter bzw. die Hausverwaltungen sogenannte "Mehrnutzerverträge" abgeschlossen haben und die Gesamtkosten für den Kabelempfang über die Nebenkosten auf alle Mietparteien aufteilen. Laut "ANGA Der Breitbandverband" betrifft das etwa 12,4 Mio. Kabel-Haushalte in Deutschland. 

 Alternativen zum Kabelempfang

 Das Kabelfernsehen wird nicht abgeschaltet. Wer will, kann es weiter nutzen. Entweder Betroffene einigen sich mit dem Vermieter neu oder schließen einen eigenen Vertrag mit einem Kabel-Anbieter ab. ACHTUNG! Einen bestehenden Mehrnutzervertrag kann nur der kündigen, der den Vertrag abgeschlossen hat - also i. d. R. der Vermieter bzw. die zuständige Hausverwaltung. 

Wer den Empfang der Fernsehprogramme in der eigenen Wohnung neu gestalten möchte, hat u. a. folgende Möglichkeiten:  

  • Satelliten-TV: Voraussetzung ist eine Satellitenschüssel, die Richtung Süden ausgerichtet und individuell justiert werden kann.
  •  DVB-T2 HD (Antennenfernsehen): Zimmerantenne oder Dachantenne reicht an vielen Orten aus, öffentlich-rechtliche Sender in HD kostenfrei, Privatsender (in HD) kostenpflichtig zu empfangen.

 IPTV (Internet-TV): Notwendig ist ein schneller Internet-Anschluss, ab DSL50 oder vergleichbaren Geschwindigkeiten, dazu entweder ein modernes TV-Gerät, ein separater Receiver oder ein sogenannter TV-Stick.

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Kabelempfang: Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

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