Presse-Downloads Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Metadaten und Programmbegleitmaterial der ARD
Mit der Nutzung von Metadaten und Programmbegleitmaterial (z.B. der als Dateien zur Verfügung gestellten Fotos und Logos) erkennen Sie die folgenden AGB an.
Im Pressebereich finden Sie Fotos von Personen und Motiven rund um den Hessischen Rundfunk. Alle Fotos sind verwendbar für Print-Publikationen bis zum Format von DINA5. Andere Motive schicken wir auf Anfrage gerne zu; bitte wenden Sie sich dazu an Dieter Hersel.
Die Veröffentlichung der Fotos und Logos ist – soweit nicht anders angeben – honorarfrei. Verwendung nur im Zusammenhang mit einem redaktionellen Beitrag über Aktivitäten des Hessischen Rundfunks bei Nennung
"Foto: hr/Name des Fotografen". Andere Verwendung nur nach Absprache.
1. Allgemeines
1.1 Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten („ARD“) stellen gemeinschaftlich oder anstaltsindividuell an verschiedenen Stellen Online-Zugriffe auf Datenbanken zur Recherche und zum Abruf von Metadaten und/oder Programmbegleitmaterial zu Programmen, Telemedien und deren Inhalten, wie z.B. Sendungen, Sendungsbeiträge, Ausschnitte, multimediale Inhalte, Live-Streams, (im folgenden insgesamt „ARD-Angebote“) für die Nutzung in Print- und elektronischen Medien zur Verfügung. Zusätzlich bieten sie an verschiedenen Stellen die Möglichkeit, RSS-Feeds mit Metadaten zu abonnieren. Bei den Metadaten handelt es sich um verschiedene Informationen zu den ARD-Inhalten, wie z.B. Informationen zu Quellen, Sendezeit, Urheber, Mitwirkende, Inhaltsbeschreibungen sowie Informationen zur Auffindbarkeit in den Telemedienangeboten der ARD. Unter Programmbegleitmaterial sind vor allem Fotos, Trailer, Videos und Texte zu ARD-Inhalten zu verstehen, die diese beschreiben und ergänzen.
1.2 Die Nutzung der Metadaten und des Programmbegleitmaterials, die von der ARD über derartige Datenbanken, RSS-Feeds oder auf sonstige Weise („ARD-Dienste“) zur Verfügung gestellt werden, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Abweichende Nutzungsbedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn die ARD diesen nicht ausdrücklich widerspricht und werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
2. Nutzung der Metadaten und des Programmbegleitmaterials
Nutzung der bereitgestellten Metadaten
2.1 Die bereitgestellten Metadaten sind ausschließlich dafür zu verwenden, auf Inhalte in den Programmen und Telemedienangeboten der ARD zu verweisen.
2.2 Soweit Metadaten in elektronischen Diensten verwendet werden, hat der Nutzer sicherzustellen, dass jederzeit die aktuell verfügbaren Metadaten abgebildet werden.
2.3 Die bereitgestellten Metadaten dürfen nicht inhaltlich verändert, insbesondere nicht verfälscht werden. Die jeweilige ARD-Quelle (z.B. Das Erste, Sendername, ARD Mediathek) ist im Zusammenhang mit dem entsprechenden ARD-Angebot aufzuführen. Die Darstellung hat so zu erfolgen, dass für den Endnutzer die Herkunft von Inhalten und Angeboten jederzeit und ohne weitere Navigationsschritte klar ersichtlich ist.
2.4 Werden die bereitgestellten Metadaten zum Zwecke der elektronischen Suche und Listung eingesetzt, sind die Suchergebnisse neutral und diskriminierungsfrei darzustellen. Suchergebnisse von ARD-Angeboten sind eindeutig der jeweiligen ARD-Quelle zuzuordnen.
2.5 Die bereitgestellten Metadaten dürfen nicht dazu genutzt werden, ARD-Angebote aus dem redaktionellen Zusammenhang und der technischen Bereitstellung durch die ARD herauszulösen. Insbesondere ist jenseits der Verlinkung die Integration von ARD-Angeboten in betreibereigenen Diensten (wie z.B. Channels, Portalen, Websites, Anwendungen oder Mediatheken) nicht gestattet. Für den Zugang zu verlinkten Inhalten der ARD dürfen beim Endnutzer keine Entgelte erhoben werden.
Nutzung von Programmbegleitmaterial
2.6 Die Nutzung der Programmbegleitmaterialien ist ausschließlich in engem inhaltlichen redaktionellen Zusammenhang mit dem jeweiligen Inhalt, auf den sich das Begleitmaterial bezieht, insbesondere zur Programmankündigung, Programmbegleitung und zur Berichterstattung über die betreffende Sendung oder Produktion zulässig. Umfasst sind auch Berichterstattungen über Film- und Fernsehpreisverleihungen sowie sonstige öffentliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Sendung oder Produktion. Begleitmaterialien, die in den Datenbanken ohne Bezug zu einer konkreten Sendung oder Produktion angeboten werden, dürfen ausschließlich im Rahmen einer engen unternehmensbezogenen Berichterstattung über die ARD, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, Phoenix oder die Degeto Film GmbH genutzt werden.
2.7 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung der Programmbegleitmaterialien die diesen beigefügten Angaben zu Quellen, Rechteinhabern, etc. zu nennen.
2.8 Programmbegleitmaterialien dürfen nicht sinnentstellend oder verfälscht verwendet werden.
2.9 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der konkreten Art der Nutzung des Programmbegleitmaterials Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, zu wahren.
2.10 Sofern einem Programmbegleitmaterial zusätzliche Nutzungsbeschränkungen beigefügt sind, gelten diese als integraler Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen und sind strikt zu beachten.
Gemeinsame Bestimmungen für Metadaten und Programmbegleitmaterial
2.11 Die Einräumung der jeweiligen Nutzungsbefugnisse erfolgt nicht-exklusiv.
2.12 Der Zugang zu Diensten, die ARD-Metadaten und ARD-Programmbegleitmaterial verwenden, muss für den Endnutzer diskriminierungsfrei sein.
2.13 Die Listung der ARD-Angebote in Diensten des Nutzers muss chancengleich und diskriminierungsfrei sein. Hierfür sind die „Empfehlungen für Anforderungen an Navigatoren/EPGs“ von ARD, ZDF und VPRT aus 2006 heranzuziehen.
2.14 Werbung und Sponsoring im unmittelbaren Umfeld der ARD-Metadaten und des ARDProgrammbegleitmaterials sind unzulässig, soweit hierdurch der Eindruck entstehen kann, dass die Werbung der ARD zuzurechnen ist. Insbesondere sind Pre-Rolls oder sonstige Vorschaltungen bei der Verlinkung auf ARD-Angebote nicht zulässig.
2.15 Eine Archivierung von Metadaten und Programmbegleitmaterial ist nicht gestattet. Insbesondere ist eine Speicherung über die vom jeweiligen ARD-Dienst angegebene Vorhaltezeit hinaus nicht erlaubt.
2.16 Eine Weitergabe von Metadaten und Programmbegleitmaterial an Dritte ist untersagt, und zwar unabhängig davon, ob diese zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken erfolgt. Von dem Verbot der Weitergabe ausgenommen ist die Beauftragung von Dienstleistern unter der Voraussetzung, dass diese vertraglich auf die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verpflichtet werden. Unzulässig ist auch die Einstellung des Programmbegleitmaterials in soziale Netzwerke.
2.17 Andere als in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich gestattete Nutzungen sind untersagt. Der Nutzer stellt die ARD von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen die ARD wegen der Nichtbeachtung dieser Nutzungsbedingungen gelten machen. 2.18 Die ARD behält sich das Recht vor, die Nutzung der bereitgestellten Metadaten und des bereitgestellten Programmbegleitmaterials zu untersagen.
3. Gewährleistung
3.1 Die ARD übernimmt keine Garantie der technischen Verfügbarkeit und der inhaltlichen Richtigkeit der ARD-Dienste. Des Weiteren übernimmt sie keine Verpflichtung zur Aktualisierung, Erweiterung oder Aufrechterhaltung dieser.
3.2 Eine Haftung der ARD für Schäden des Nutzers, die infolge der Inanspruchnahme der ARD-Dienste entstehen, insbesondere infolge von Störungen der Datenbank oder Fehlern bei der Übermittlung, ist ausgeschlossen, es sei denn, der ARD fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, werden davon die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt.
4.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
4.3 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4.4 Gerichtsstand ist Frankfurt.