hr-Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2021
Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr) hat in seiner öffentlichen Hauptversammlung den Jahresabschluss des hr für das Jahr 2021 einstimmig genehmigt und den Verwaltungsrat sowie den Intendanten entlastet.
Die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses im Überblick:
- Der Hessische Rundfunk schließt das vergangene Haushaltsjahr mit einem positiven operativen Ergebnis ab. Im operativen Ergebnis werden Aufwands- und Ertragspositionen, bei denen dem hr aus rechtlichen oder anderen Gründen die Hände gebunden sind, vom handelsrechtlichen Ergebnis abgezogen. Hierzu zählen beispielsweise die hohen Rückstellungen für die Altersversorgung, bei denen es tarifvertragliche Vereinbarungen gibt.
- Corona-bedingte Mehraufwendungen zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter*innen sowie Mindererträge, beispielsweise im Konzert- und Veranstaltungsbereich, wurden auch im zweiten Pandemie-Jahr durch Minderaufwendungen weitgehend kompensiert.
- Im unbereinigten Ergebnis schließt der Hessische Rundfunk das Geschäftsjahr 2021 mit einem Gesamtfehlbetrag in Höhe von 68,9 Millionen Euro und damit um 47,6 Millionen Euro besser als geplant. Aufwendungen in Höhe von 606,1 Millionen Euro stehen Erträgen in Höhe von 537,2 Millionen Euro gegenüber. Der hr verfügt über ausreichend liquide Mittel, um weiterhin seinen gesetzlichen Auftrag in vollem Umfang zu erfüllen.
Wir haben den Auftrag, alle Menschen zu erreichen
hr-Intendant Florian Hager betont in der Hauptversammlung: "Der Hessische Rundfunk befindet sich seit Jahren in einem Veränderungs- und Sparprozess. Zwei Leitplanken behalten wir dabei besonders im Blick: Die Menschen müssen uns und unseren Angeboten vertrauen können. Und: Wir müssen Generationengerechtigkeit ernst nehmen. Es ist in dieser Zeit der vielfältigen Mediennutzung und gesellschaftlichen Fragmentierung eine Herausforderung, die Menschen in Hessen in ihrer ganzen Diversität zu erreichen. Aber genau das ist unser Auftrag. Um das zu erreichen, müssen wir in einer zunehmend digitalen Welt flexibler werden und relevant bleiben."
Unverzichtbar bleiben
Rolf Müller, Vorsitzender des hr-Rundfunkrats, hebt hervor: "Ob mit Fernseh-, Radio- oder Internetangeboten, es geht darum, dass der Hessische Rundfunk weiterhin eine wichtige Stimme Hessens bleibt und zuverlässig informiert, bildet und unterhält. Als Regionalsender für unser Bundesland ist der hr unverzichtbar und gleichzeitig ein starker Teil der ARD. Der hr hat in Zeiten von Pandemie und Krieg bewiesen, dass er für unsere demokratische Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen kann und muss. Gleichzeitig bestätigen die gesellschaftlichen und politischen Diskussionen um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Notwendigkeit, die Veränderungsprozesse der vergangenen Jahre in Richtung Digitalität fortzusetzen. Denn zukunftsfähig ist der hr am Ende nur, wenn es ihm gelingt, so wertvoll für die Menschen in Hessen zu sein, dass sie an ihm festhalten."
Bestands- und Entwicklungsgarantie bestätigt
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Armin Clauss, betont: "Dass das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr mit dem Medienänderungsstaatsvertrag die Anpassung des Rundfunkbeitrags in Kraft gesetzt hat, war ein wichtiges Signal. Das Gericht hat damit eindrucksvoll auch die verfassungsrechtlich garantierte Bestands- und Entwicklungsgarantie bestätigt. Nur mit einer auskömmlichen Finanzierung kann der hr als eigenständiger Landessender erhalten bleiben. Das ist umso wichtiger, als es gerade jetzt darum geht, im globalen digitalen Wandel den Anschluss nicht zu verlieren und ein vielfaltssicherndes, Teilhabe ermöglichendes Gegengewicht zu bilden."
Leiter der Kommunikation
Christoph Hammerschmidt
Telefon: +49 (0)69 155 3500
E-Mail: christoph.hammerschmidt@hr.de